Stellungnahme des Katholikenrates der Region Düren zum Gutachten

Buch (c) Bistum Aachen / Andreas Steindl (Ausschnitt)
Datum:
Fr. 20. Nov. 2020
Von:
Katholikenrat Düren

Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker im Bereich des Bistums Aachen im Zeitraum 1965 bis 2019 durch die Rechtsanwälte Westpfahl Spilker Wastl

Der KR hatte nach Erscheinen der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche Deutschlands anlässlich der Vollversammlung 2019 eine Veranstaltung durchgeführt mit Alexandra Schiffers (Referentin für strategische Aufarbeitung der MHG-Studie), Generalvikar Dr. Frick und dem Professor für Dogmatik Dr. Seewald aus Münster.
Nach Erscheinen des Gutachtens möchten wir im Rückblick auf das damals Gesagte unsere Einschätzung des Gutachtens abgeben.

Wir sind erfreut, dass das Gutachten offensichtlich ungefiltert veröffentlich wurde und
allen Interessierten (auf der Bistumsseite) zur Verfügung steht.
Die beauftragten Rechtsanwälte halten die aktuellen Verantwortungsträger an
umfassender Aufklärung interessiert und „ zu einer selbstkritischen Reflexion nicht nur ihres eigenen Handelns, sondern auch systemischer Ursachen für Defizite in der Vergangenheit in der Lage“(S. 163).
Den Gutachtern wurden alle Aktenbestände –mit Mängeln bezüglich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Systematik- übergeben und sie konnten mit 2 Ausnahmen alle angefragten Personen befragen.

Im Weiteren wird in dieser Darstellung nicht eingegangen auf die geschilderten konkreten Fälle, die Geschädigten und die persönlich Verantwortlichen und ihre Entscheidungen.  Auch nehmen wir hier nicht Stellung zu den seit Veröffentlichung des Gutachtens erfolgten öffentlichen Äußerungen von Bischof Dr. Dieser und Generalvikar Dr. Frick.

Wir nennen vielmehr die auch 2019 von Prof. Seewald genannten systemischen strukturellen Gründe für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Kirche, die durch das Gutachten bestätigt werden.

Es werden genannt:

1.Klerikalismus
Die kirchlichen Verantwortungsträger fühlten sich den Missbrauchstätern enger verbunden als deren Opfern und dem Leid, das diesen von Vertretern der Kirche zugefügt wurde. Zudem zeigt sich bei Klerikern ein „zumindest problematisches Selbst- und Gruppenverständnis… auf den eigenen Stand“, eine „Wagenburgmentalität“ (S.180). Da die Vorstellung vorherrsche „ durch das Weihepriestertum wird den Priestern von Christus im Geist eine besondere Gabe verliehen“, seien Vertuschungsbemühungen kirchlicher Verantwortungsträger in ihrer Intensität stärker ausgeprägt als in vergleichbaren Konstellationen sexuellen Missbrauchs“.(S.179-183)

Zudem wird das Zwangszölibat als Risikofaktor gesehen, auch wenn kein direkter Zusammenhang zu sexuellem Missbrauch… hergestellt werden könne“ , stelle „der Zölibat ein unerreichbares Ideal dar“ könne „zu emotionaler Isolation, Vereinsamung, Depression und geistigen Erkrankungen…einschließlich sexueller Unreife führen“. (S.137/138)

2. Angst sowie Hilf- und Sprachlosigkeit
Die geradezu „paranoide Angst“ der kirchlichen Hierarchie vor einem Skandal bestimmte das Handeln.( S.184)

3. Kirchliches Strafrecht
Staatliche Verfolgungsbehörden wurden nicht beteiligt, aber selbst das kirchliche Strafrecht zur Verfolgung und Ahndung von Missbrauchstaten wurde bis in die jüngste Vergangenheit hinein selten angewendet. Hinzu kommt ein Desinteresse des kirchlichen Strafrechts gegenüber den Opfern („vergessene Figur“,S. 347), und die Tatsache, dass ausschließlich Priester als Richter tätig werden dürfen, die zudem nicht über besondere Erfahrungen im kirchlichen Strafprozess verfügen müssen. (S.184-189)

4. Auswahl der Führungsverantwortlichen und Sachkompetenz
Bis in die jüngere Vergangenheit hinein galt oftmals die Vorstellung, dass mit der Weihe auch gleichsam alle Fähigkeiten und Kompetenzen für jedwede Art von Tätigkeit verliehen wurde (so lagen z.B. die Verwaltung kirchlichen Vermögens und Personalführung unkontrolliert in Händen höherer Geweihter). Im Rahmen der Befragungen wurde die bisherige Auswahl der Aachener Bischöfe nicht nur einmal als unzufriedenstellend beschrieben. Beanstandet wurden z.B. fehlendes Durchsetzungsvermögen, unangemessene Milde und mangelnde Kommunikationsfähigkeit. (S.189-191)

5. Zuständigkeits- und Kompetenzordnung sowie Aufbau- und Ablauforganisation
Es fehlen eindeutige Festlegungen von Kompetenz- und Entscheidungsträgern und klare Abläufe und Prozesse, wodurch sachfremde Erwägungen zum Zuge kamen. (S.192)

6. Kontrolle und Rechenschaftspflicht
Es fehlt eine Rechenschaftspflicht und unabhängige Kontrolle derjenigen, die mit der
Behandlung von Missbrauchfällen bzw. -tätern befasst waren. (S. 193)

7. Aktenführung und Transparenz
Es gab/gibt keine verbindlichen Standards für die Aktenführung mit einem höchstmöglichem Maß an Vollständigkeit und Manipulationssicherheit. (S.194).

8. Beschränkte Perspektive
Trotz des universalen Charakters der katholischen Kirche und großer Übereinstimmung internationaler Untersuchungen zum Thema sexuelle Gewalt, wurden deren Ergebnisse nicht wahrgenommen. (S.194-195)

Am Schluss des Gutachtens (ab S. 340) werden Empfehlungen gegeben, wie die strukturellen und systemischen Gegebenheiten in der Kirche geändert werden können / müssen, um das Risiko der Schädigung weiterer Kinder, Minderjähriger und Schutzbefohlener innerhalb der Kirche zu minimieren.

Einige Empfehlungen seien hier schlagwortartig genannt:

  • Kontakt kirchlicher Verantwortungsträger mit Geschädigten (S. 341)
  • Reform des kirchlichen Sexualstrafrechts (S. 342)
  • Wirkliche Unabhängigkeit des / der Interventionsbeauftragten und Transparenz
    seiner / ihrer Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit. (S. 351)
  • Professionalisierung der Leitungsfunktionen (S. 354)
  • Schutz Geschädigter durch Täterfürsorge und Beseitigung der Hilflosigkeit
    kirchlicher Verantwortungsträger (S. 361)
  • Kritische Reflexion des priesterlichen Selbstverständnisses (S. 366)
  • Kritische Überprüfung der priesterlichen Aus- und Fortbildung. (S. 367)
  • Ausgestaltung eines Betroffenenbeirates. (S. 369)
  • Vertiefende (interdisziplinäre) Forschung und institutionalisierter Wissens- und
    Erfahrungsaustausch vor allem auf internationaler Ebene (S. 370)
  • Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern (S. 372 )
  • Stärkung der Rolle der Frauen in kirchlichen Leitungsfunktionen (S. 373)

Besonders die beiden letzten Punkte werden schon zu Anfang des Gutachtens genannt (S. 13)
„Die Stärkung der Rolle der Frauen in kirchlichen Leitungsfunktionen ist aus Sicht der Gutachter ein in hohem Maße wirksames Mittel, um vielen der systemischen Ursachen des fehlerhaften Umgangs mit sexuellem Missbrauch präventiv entgegenzuwirken. Hieran schließt sich die weitere Empfehlung an, die kirchlichen Möglichkeiten zu nutzen, die Entwicklung von Kindern frühestmöglich dergestalt aktiv zu unterstützen, dass eine selbstbewusste und jeglichem Versuch einer auch nur sexuellen Annäherung durch Erwachsene entgegentretende Persönlichkeit heranreift. (S. 13)

Wir erwarten, dass die Erkenntnisse aus dem Gutachten beherzigt werden und die
Empfehlungen innerhalb des Bistums zeitnah umgesetzt werden.
Wo eine solche Umsetzung nur innerhalb der DBK oder der Weltkirche möglich ist, zählen wir darauf, dass sich Bischof Dr. Dieser und Generalvikar Dr. Frick dort intensiv dafür einsetzt.

Der Katholikenrat Düren steht an der Seite der Betroffenen, die unermessliches Leid erfahren haben und erwartet angemessene „Wiedergutmachung“.

Irene Mörsch, 1. Vorsitzende des Katholikenrates der Region Düren